Urs Germann: Die administrative Anstaltsversorgung in der Schweiz im 20. Jahrhundert

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Urs Germann
Zitierweise: Germann, Urs: Die administrative Anstaltsversorgung in der Schweiz im 20. Jahrhundert, infoclio.ch-Forschungsberichte, Bern 2014. Online: infoclio.ch, <https://doi.org/10.13098/infoclio.ch_en-fb-0001>, Stand:



Abstract:

Zehntausende Männer und Frauen wurden in der Schweiz im 20. Jahrhundert ohne Gerichtsurteil in Zwangsarbeits-, Straf-, Trinkerheilanstalten oder in die Psychiatrie eingewiesen. Aus heutiger Perspektive dürfte der Grossteil dieser so genannten administrativen Versorgungen nicht gerechtfertigt gewesen sein. Das Parlament hat deshalb am 21. März 2014 ein Gesetz verabschiedet, das die Rehabilitation der Betroffenen, Verbesserungen beim Aktenzugang sowie die Einsetzung einer Expertenkommission für die wissenschaftliche Aufarbeitung vorsieht.

Obwohl die Aufarbeitung dieses heiklen Kapitels der schweizerischen Sozialgeschichte noch in den Anfängen steckt, haben mehrere Studien in den letzten Jahren eine solide Grundlage für weitere Untersuchungen gelegt. Der vorliegende Forschungsbericht ist eine Momentaufnahme des Stands der Forschung und identifiziert einzelne Lücken und weiterführende Perspektiven.

Diskutiert werden zunächst die vorliegenden Erkenntnisse zum rechtspolitischen Kontext. Als wichtiges Merkmal erweist sich dabei das Nebeneinander verschiedener Versorgungsregime, die sich nicht nur von Kanton zu Kanton unterschieden, sondern auch einzelne Rechtsbereiche unterschiedlich gewichteten. Für künftige Untersuchungen wird es deshalb wichtig sein, nicht nur vergleichend vorzugehen, sondern auch die Vielgestaltigkeit des Versorgungswesens zu erfassen.

Weiter erörtert der Bericht die – inzwischen vielfach belegte – Weiterentwicklung der Versorgung von einem armenpolizeilichen Repressionsinstrument zu einer umfassenden "Sozialen Verteidigung" zu Beginn des 20. Jahrhunderts, die vormundschafts-, verwaltungs- und strafrechtliche Normen umfasste und als eine wichtige, wenn auch bislang unterbelichtete Facette der sich entwickelnden Sozialstaatlichkeit anzusehen ist. Deutliches Anzeichen war die Ausweitung der Versorgungsklientel über den Kreis armengenössiger "Liederlicher" hinaus auf Menschen, die als "trunksüchtig" oder "asozial" galten oder anderweitig nicht ins gesellschaftliche Normkorsett passten. Damit einher ging eine zunehmende Ausdifferenzierung der Vollzugsanstalten sowie der Trend, nicht sozialkonformes Verhalten zu pathologisieren. Aufgrund der vorliegenden Untersuchungen ist zu vermuten, dass dieser Wandel in der Deutschschweiz früher als in der Romandie einsetzte, dass jedoch die verschiedenen Entwicklungspfade insgesamt recht konvergent verliefen. Dies zeigt sich insbesondere in quantitativer Hinsicht: In allen untersuchten Kantonen nahm die Zahl der Versorgungen in der Krise der 1930er Jahre stark zu, um dann in der frühen Nachkriegszeit wieder einzubrechen.

Als ein wichtiges Korrektiv zu einer rein strukturanalytischen Perspektive hat sich in der Forschung die Analyse von Einzelfällen erwiesen. Sie erlaubt, die involvierten Akteure genauer in den Blick zu nehmen und vor allem auch den Betroffenen ein Gesicht und eine Stimme zu geben. Generalisierende Befunde lassen sich so erheblich differenzieren, etwa bezüglich der stark geschlechtsspezifisch ausgeprägten Versorgungsgründe, der individuellen Handlungsspielräume im Versorgungsverfahren oder der Diskrepanzen zwischen gesellschaftspolitischen Erwartungen und den faktischen Vollzugswirkungen. Deutlich wird dabei, dass die Versorgungspraxis weit vielschichtiger, aber auch widersprüchlicher war, als dies auf den ersten Blick zu erwarten wäre.

Die beiden letzten Abschnitte thematisieren die Auflösung des Versorgungsdispositivs ab Mitte der 1960er Jahre, für das die Forschung vor allem die Durchsetzung des Menschenrechtsdiskurses und den beschleunigten sozialen Wandel in der Nachkriegszeit verantwortlich macht, sowie die erinnerungspolitische "Wiederkehr" der Versorgungsproblematik in der jüngsten Gegenwart.