Ehe, Paare. Krise der Geschlechterbeziehung um 1900.

AutorIn Name
Caroline
Arni
Academic writing genre
PhD thesis
Status
abgeschlossen/terminé
DozentIn Name
Prof.
Albert
Tanner
Institution
Historisches Institut
Place
Bern
Year
2001/2002
Abstract
Nicht in einer Antwort, sondern in einer Frage resümiert Bernard Shaw 1911 den Diskurs über die Ehe, der zu Beginn des 20. Jahrhunderts so viele Frauen und Männer der Wissenschaft, der Politik und der Literatur bewegt: „Was bedeutet das Wort: Ehe?“ fragt Shaw und er fragt nicht rhetorisch. Bevor sich in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts infolge sinkender Heiratsziffern, exponentiell steigender Scheidungsraten und zunehmender sozialer Akzeptanz ausserehelicher Elternschaft die „Krise des Ehepaares“ als die Krise einer hegemonialen, dauerhaften und sekundärpatriarchalen Institution voll entfaltet, steht die Ehe um 1900 in diesen Begriffen zur Debatte. Prekär erscheint zu diesem Zeitpunkt das, was in der Ehe historisch zusammenfällt: die Idee der grundsätzlich lebenslangen Ehe und die machtasymmetrische Gestalt der Ehe. Die Schweiz sieht sich um 1900 mit steigenden Scheidungsraten konfrontiert, die weit über dem europäischen Durchschnitt liegen, und ganz Europa sieht sich konfrontiert mit feministischen Forderungen verschiedener politischer Provenienz nach einer Reform oder gar einer Revolution in der Ehe. Diese für die Geschichte der Geschlechterverhältnisse wie für die Geschichte von Ehe und Familie bedeutsame historische Konstellation ist Ausgangspunkt der Dissertation. In einem zweifachen Sinne geht es dabei um die Krise bzw. Krisen der Ehe um 1900: Werden in einem ersten Kapitel der schweizerische Gesetzgebungsprozess und die politischen Debatten um Ehe- und Scheidungsrecht analysiert, so werden in den folgenden vier Kapiteln anhand narrativer Fallstudien auf der Grundlage von Scheidungsdossiers aus der Stadt Bern konkrete Paarbeziehungen und ihre Problematiken rekonstruiert. Mit dieser Doppelung der Perspektive auf „die Ehe“ wird dem spezi schen Charakter einer Beziehung entsprochen, die einerseits auf der Ebene des Rechts zu einer Institution höchster Objektivität und Normativität gerinnt und die andererseits auf der Ebene der Praxis als persönliche Paarbeziehung realisiert und subjektiv erfahren wird. Dabei geht es gerade darum, die Verklammerung dieser beiden Dimensionen einzuholen, das wechselseitige und dynamische Wirkungsverhältnis, das die Ehe als politisches Problem und die Ehe als biographische Erfahrung miteinander vermittelt: Besteht der Sinn der politisch-juridisch verfassten Institution Ehe darin, heterosexuelle Paarbeziehung und Generativität zu regulieren und Geschlechterdifferenz zu artikulieren, so muss dies als der grundsätzlich unabschliessbare Versuch verstanden werden, die Vielfalt und Unwägbarkeit zwischengeschlechtlicher Beziehungen im Sinne sozialer Ordnung dauerhaft zu bewältigen. Damit hatte sich die politische Öffentlichkeit der Schweiz um 1900 konkret auseinander zu setzen, galt es doch im Rahmen der Kodikation des schweizerischen Privatrechtes zum Zivilgesetzbuch von 1907/12 ein neues Ehe- und Scheidungsrecht auszuhandeln (vgl. Kapitel 1: Ein Bollwerk gegen die Krisen der Moderne. Die Kodi zierung des Ehe- und Scheidungsrechtes als Gesellschafts- und Geschlechterpolitik). Diese Aushandlung mündete in eine eigentliche Antwort auf das, was an der Ehe als von sozialem Wandel bedroht angesehen wurde: Im Eherecht wurde der Handlungsspielraum von Ehefrauen im Sinne einer reduzierten Individualisierung und gegen sozialen Wandel und emanzipatorische Ansprüche festgeschrieben, während das Scheidungsrecht in Absetzung zum relativ liberalen Gesetz von 1874 erschwert wurde. Setzte sich damit in der Gesetzgebungsdebatte der Intention nach – denn das Recht beliess den Richtern zugleich einen relativ weiten Interpretationsspielraum – das staatliche Interesse an der Stabilität der Ehe durch, so bildete sich zeitgleich im europäischen Kontext entlang dieser Fragen ein Liebesdiskurs heraus, der um die Fragilität der Paar- als Liebesbeziehung kreiste und auf eine eigentliche „Umwertung der Werte“ – inhaltliche Qualität statt Dauer als primärer Wert der Beziehung – zielte. Die konkrete eheliche Paarbeziehung muss umgekehrt ihrerseits verstanden werden als eine Praxis, die zwar den objektiven Sinn der Institution in sich aufnimmt, ihn sich aber auch modizierend anverwandelt, und als eine Beziehung, in der Frauen und Männer das Geschlechterverhältnis subjektiv als ihr persönliches Verhältnis erfahren. Als solche konkret-persönliche Beziehung hat jede einzelne Ehe einen personalisierten Überschuss über das Generelle der institutionalisierten Norm und über den objektiven Sinn der Ehe hinaus. In einem zweiten, an mikrohistorischen und kultursoziologischen Zugängen orientierten Teil geht es um diese konkreten Paarbeziehungen. Zum einen werden hier klassen- und milieuspezische Beziehungskulturen ermittelt, zum andern werden die konkreten Ehekrisen analysiert als Ehegeschichten, in denen wohl die „Dynamik des Aushandelns“ von Geschlechterbeziehungen (Rebekka Habermas) keinen anderen Ausgang als das Ende der Beziehung gefunden hat, die aber gerade von dieser äussersten Konsequenz her die Grenzen und Spielräume des Aushandelns sichtbar machen und von daher Mechanismen von Wandel und Kontinuität erschliessen. Aus einem Quellenkorpus von insgesamt 479 am Amtsgericht Bern in den Jahren 1912–1916 verhandelten Scheidungsprozessen (mittels einer Datenbank erschlossen und deskriptiv statistisch ausgewertet), wurden vier Fälle für narrative Fallstudien ausgewählt. Die Scheidungsprozesse aus diesem Zeitraum eignen sich deshalb besonders gut für die Arbeit mit Einzelfällen, weil die Dossiers vollständig erhalten sind (Klageschriften, ZeugInnenaussagen, Verhandlungsprotokolle, Berichte von Fürsorgebehörden, aber auch autobiographische Erzählungen der Eheleute zu Händen der Richter und Anwälte, Liebesbriefe, Arbeitszeugnisse etc.). Die erste Fallstudie Kapitel 2: Ein morscher Bau. Das Auseinanderfallen der Welten in der bürgerlichen Ehe erzählt die Geschichte einer Arztfamilie, die wie keine andere hier untersuchte Ehe über die ökonomischen und kulturellen Voraussetzungen verfügte, das rechtlich kodizierte Ehemodell gleichsam paradigmatisch zu verwirklichen, die aber ebenso paradigmatisch scheiterte an den inneren Ambivalenzen dieses Modells. Die zweite Fallstudie Kapitel 3: Ein süsser Traum. Verkehrte Ordnungen in der Arbeiterehe kreist um die komplexe Ordnung von ökonomischen und emotionalen „Gütern“ in der Arbeiterehe, die einerseits eine exible, andererseits aber immer auch eine fragile Ordnung war. Eine dritte Fallstudie Kapitel 4: L’ennui. Das Wagnis der „modernen Ehe“ in der kaufmännischen Mittelschicht zeichnet die Geschichte einer Ehe nach, die explizit als „moderne“, als repräsentative und auf die intime Paarbeziehung konzentrierte Ehe entworfen wurde, und die an der immanenten Perversion des Versprechens weiblicher Individuierung in einer solchen Ehe sowie an der nicht realisierten Aufstiegsdynamik zerbrach. Die vierte Fallstudie Kapitel 5: Die Freundin, der Parteigenosse. Gescheiterte Revolution im sozialistischen Paar behandelt die Ehe des Arbeiterführers Robert Grimm und der russischen Intellektuellen Rosa Grimm, die in einem expliziten Gegensinn zum bürgerlichen Modell als eine egalitäre Partnerschaft entworfen wurde, sich aber gerade darin als unvereinbar erwies mit der maskulinistischen Identität, die Robert Grimm als kämpferischem Sozialist und werdendem Staatsmann abverlangt wurde. Es zeigt sich in diesen Fallstudien, dass die ökonomischen, sozialen und kulturellen Dimensionen der Beziehungspraxis in ihrer je spezi schen problematischen Konstellation nicht unmittelbar eine krisenhafte Wirkung entfalten. Insofern als die Entscheidung zur Auflösung oder aber zum Aufrechterhalten einer krisenhaften Ehe immer auch eine biographische Entscheidung ist, muss diese Konsequenz auch mit einer biographischen Erfahrung erklärt werden, und das heisst: mit der Art und Weise, in der das, was den Einzelnen widerfährt, für sie eine subjektive Realität gewinnt. Dabei zeigt sich, dass die biographische Erfahrung der Ehekrise sich für die Männer tendenziell in einer Erschütterung männlicher Identität äussert, während sie sich den Frauen tendenziell als nicht eingelöstes Versprechen von Geltungs- und Gestaltungschancen darstellt. Wurden vom Stadtberner Amtsgericht im untersuchten Zeitraum generell die allermeisten Ehen geschieden (97%), so zeigt sich darüber hinaus, dass die Mehrheit der Prozesse wegen des generellen und interpretationsoffenen Schei- dungsgrundes der tiefen Zerrüttung entschieden wurde. In einem Ausmass, das durchaus nicht der Intention des Gesetzgebers entsprach, waren die Berner Amtsrichter bereit, Ehekrisen individualisiert wahrzunehmen und ihnen das in der Gesetzgebung statuierte staatliche Interesse an der Stabilität von Ehen nachzuordnen. Die hier untersuchte Urteilspraxis entfaltet in letzter Konsequenz eine paradoxe Dynamik: Einerseits wurde das rechtlich verfasste sekundärpatriarchale Ehemodell normativ insofern verfestigt, als die Scheidungen in den Urteilserwägungen mit Ab- weichungen von dieser Norm begründet wurden. Andererseits aber steht die für das Stadtberner Gericht charakteristische liberale und individualisierende Urteilspraxis für eine Verhandelbarkeit von Normen und führte längerfristig zu einer Deinstitutionalisierung von Ehe und Geschlechterbeziehung – deren Anfänge paradoxerweise im selben Zeitraum einsetzen, in welchem zugleich das sekundärpatriarchal-bürgerliche und institutionelle Ehemodell normativ verallgemeinert und im Recht festgeschrieben wird.

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